AGB VOSS Datentechnik
1. Geltungsbereich
Für alle unsere Angebote und Leistungen sind die nachfolgenden Geschäftsbedingungen maßgebend. Sofern der Kunde ebenfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über den Einbezug Allgemeiner Geschäftsbedingungen zustande. Soweit die verschiedenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich übereinstimmen, gelten diese als vereinbart. An die Stelle sich widersprechender Einzelregelungen treten die Regelungen des dispositiven Rechts. Gleiches gilt für den Fall, dass die Geschäftsbedingungen des Kunden Regelungen enthalten, die im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind. Enthalten vorliegende Geschäftsbedingungen Regelungen, die in den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht enthalten sind, so gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen.
2. Vertragsabschluß und Schriftform
Angebote von VOSS Datentechnik sind freibleibend. Ein Vertragsschluss kommt ausschließlich mit schriftlicher Auftragsbestätigung zustande. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist.
3. Schriftform
Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. Werden sie von Vertretern oder Hilfspersonen von VOSS Datentechnik erklärt, sA?{ind sie nur dann verbindlich, wenn VOSS Datentechnik hierfür ihre schriftliche Zustimmung erteilt.
4. Lieferung
Die in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferzeiten und Angaben bezüglich der Auftragsausführung und Installation sind circa-Zeiten, es sei denn, etwas anderes ist ausdrücklich vereinbart worden. Gerät die VOSS Datentechnik in Verzug so haftet die VOSS Datentechnik für den durch den Verzug entstandenen Schaden des Kunden nur, wenn der Verzug aufgrund Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entstanden ist, oder durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Die Lieferung durch die VOSS Datentechnik erfolgt insofern unter dem Vorbehalt, dass die VOSS Datentechnik selbst richtig und rechtzeitig beliefert wird, und die fehlende Verfügbarkeit der Ware nicht zu vertreten hat. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Kunde auch nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nur verlangen, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder im Fall leichter Fahrlässigkeit auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte. Bei Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, hoheitlicher Eingriffe, von Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Streik in eigenen Betrieben, Zulieferbetrieben oder bei Transporteuren oder aufgrund sonstiger, der nicht zu vertretenden Umstände ist die VOSS Datentechnik berechtigt, die Lieferung nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen. Beide Parteien können jedoch von einem geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, wenn eines der vorgenannten Ereignisse zu einer Lieferverzögerung von mehr als sechs Monaten über die vereinbarte Frist hinaus führt. Weitergehende Ansprüche der Vertragsparteien sind ausgeschlossen. VOSS Datentechnik ist zu Teillieferungen berechtigt.
5. Eigentumsvorbehalt
VOSS Datentechnik behält sich das Eigentum an der dem Kunden gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher zum Zeitpunkt des Vertragsbeschlusses entstehender oder auch später entstehender Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis vor; bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung. Bei verschuldeten Zahlungsrückständen des Kunden sowie bei einer erheblichen Verletzung von Sorgfaltsoder Obhutspflichten gilt die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch VOSS Datentechnik nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, VOSS Datentechnik teilt dies dem Kunden ausdrücklich mit.
6. Zahlung
Die Preise gelten ab Hamburg. Zahlungen sind auch bei Teillieferungen zu leisten. Es gilt die jeweils gültige Preisliste. VOSS Datentechnik ist berechtigt, im kaufmännischen Geschäftsverkehr bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens durch VOSS Datentechnik bleibt vorbehalten. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
7. Gewährleistung
Der Kunde verpflichtet sich, die von VOSS Datentechnik gelieferte Ware unmittelbar nach Erhalt zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 14 Tagen schriftlich anzuzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Ist dA? {ie Ware mangelhaft, so darf VOSS Datentechnik nach ihrer Wahl nachbessern oder nachliefern. Ausgetauschte Teile gehen entschädigungslos in das Eigentum von VOSS Datentechnik über. Nach Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) zu verlangen. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Bei unerheblichen Mängeln ist das Nacherfüllungsrecht sowie der Rücktritt ausgeschlossen. Die Gewährleistungsrechte des Kunden entfallen, soweit ein Mangel darauf beruht, dass der Kunde oder ein Dritter ohne Zustimmung von VOSS Datentechnik Produkte verändert, unsachgemäß benutzt oder repariert hat oder Produkte nicht den VOSS Datentechnik-Richtlinien gemäß installiert, betrieben und gepflegt worden sind. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung der Ware. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
8. Haftungsbeschränkungen
VOSS Datentechnik haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass VOSS Datentechnik deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht, und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstrA?{uiert werden können. Diese Beschränkung gilt auch für Schäden, die durch Anpassung an die Systemumgebung entstehen. In diesen Fällen haftet VOSS Datentechnik nur nach den in dieser Ziffer vorgesehenen Haftungsmaßstäben. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von VOSS Datentechnik auf den nach der Art des Programms vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von VOSS Datentechnik. Gegenüber Unternehmern haftet VOSS Datentechnik bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei VOSS Datentechnik zurechenbaren Körperund Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn VOSS Datentechnik grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von VOSS Datentechnik zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
9. Hinweis- und Kenntnisnahmebestätigung
Dem Kunden ist die Verwendung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen seitens VOSS Datentechnik bekannt. Er hatte die Möglichkeit, von ihrem Inhalt in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen.
10. Rechtswahl
Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss A?{des UN-Kaufrechts.
11. Gerichtsstand
Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, Hamburg als Gerichtsstand vereinbart. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
12. Ausfuhrbestimmungen
Der Kunde wird für den Fall des Exports der Produkte die deutschen und US-amerikanischen und sonstige anwendbare (Re-) Exportbestimmungen beachten und seinen Kunden darauf hinweisen, dass im Falle des (Re-) Exports die vorgenannten Aus- bzw. Einfuhrbestimmungen gelten.
13. Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen davon unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.
Stand vom Oktober 2003