AGB VOSS Datentechnik
1. Geltungsbereich
Für alle unsere Angebote und Leistungen sind die nachfolgenden Geschäftsbedingungen
maßgebend. Sofern der Kunde ebenfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet,
kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über den Einbezug Allgemeiner
Geschäftsbedingungen zustande. Soweit die verschiedenen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen inhaltlich übereinstimmen, gelten diese als vereinbart. An die Stelle
sich widersprechender Einzelregelungen treten die Regelungen des dispositiven Rechts.
Gleiches gilt für den Fall, dass die Geschäftsbedingungen des Kunden Regelungen
enthalten, die im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind. Enthalten
vorliegende Geschäftsbedingungen Regelungen, die in den Geschäftsbedingungen des
Kunden nicht enthalten sind, so gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen.
2. Vertragsabschluß und Schriftform
Angebote von VOSS Datentechnik sind freibleibend. Ein Vertragsschluss kommt
ausschließlich mit schriftlicher Auftragsbestätigung zustande. Der Vertragsschluss erfolgt
unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere
Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist.
3. Schriftform
Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser
Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen sind
schriftlich niederzulegen. Werden sie von Vertretern oder Hilfspersonen von VOSS
Datentechnik erklärt, sA?{ind sie nur dann verbindlich, wenn VOSS Datentechnik hierfür
ihre schriftliche Zustimmung erteilt.
4. Lieferung
Die in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferzeiten und Angaben bezüglich der
Auftragsausführung und Installation sind circa-Zeiten, es sei denn, etwas anderes ist
ausdrücklich vereinbart worden. Gerät die VOSS Datentechnik in Verzug so haftet die VOSS
Datentechnik für den durch den Verzug entstandenen Schaden des Kunden nur, wenn der
Verzug aufgrund Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entstanden ist, oder durch
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Die Lieferung durch die VOSS
Datentechnik erfolgt insofern unter dem Vorbehalt, dass die VOSS Datentechnik selbst
richtig und rechtzeitig beliefert wird, und die fehlende Verfügbarkeit der Ware nicht zu
vertreten hat. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Kunde auch nach Fristsetzung
mit Ablehnungsandrohung nur verlangen, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit oder im Fall leichter Fahrlässigkeit auf der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten beruhte. Bei Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, hoheitlicher
Eingriffe, von Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Streik in eigenen Betrieben,
Zulieferbetrieben oder bei Transporteuren oder aufgrund sonstiger, der nicht zu
vertretenden Umstände ist die VOSS Datentechnik berechtigt, die Lieferung nach Wegfall
des Hinderungsgrundes nachzuholen. Beide Parteien können jedoch von einem
geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, wenn eines der vorgenannten
Ereignisse zu einer Lieferverzögerung von mehr als sechs Monaten über die vereinbarte
Frist hinaus führt. Weitergehende Ansprüche der Vertragsparteien sind ausgeschlossen.
VOSS Datentechnik ist zu Teillieferungen berechtigt.
5. Eigentumsvorbehalt
VOSS Datentechnik behält sich das Eigentum an der dem Kunden gelieferten Ware bis zur
vollständigen Bezahlung sämtlicher zum Zeitpunkt des Vertragsbeschlusses entstehender
oder auch später entstehender Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis vor; bei
Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung. Bei verschuldeten
Zahlungsrückständen des Kunden sowie bei einer erheblichen Verletzung von Sorgfaltsoder
Obhutspflichten gilt die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch VOSS
Datentechnik nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, VOSS Datentechnik teilt dies dem
Kunden ausdrücklich mit.
6. Zahlung
Die Preise gelten ab Hamburg. Zahlungen sind auch bei Teillieferungen zu leisten. Es gilt die
jeweils gültige Preisliste. VOSS Datentechnik ist berechtigt, im kaufmännischen
Geschäftsverkehr bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen
Basiszinssatz zu berechnen. Der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren
Schadens durch VOSS Datentechnik bleibt vorbehalten. Der Kunde hat ein Recht zur
Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch
uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein
Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
7. Gewährleistung
Der Kunde verpflichtet sich, die von VOSS Datentechnik gelieferte Ware unmittelbar nach
Erhalt zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 14 Tagen schriftlich anzuzeigen;
anderenfalls ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Ist dA?
{ie Ware mangelhaft, so darf VOSS Datentechnik nach ihrer Wahl nachbessern oder
nachliefern. Ausgetauschte Teile gehen entschädigungslos in das Eigentum von VOSS
Datentechnik über. Nach Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, nach
seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des
Vertrages (Rücktritt) zu verlangen. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung den
Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels
zu. Bei unerheblichen Mängeln ist das Nacherfüllungsrecht sowie der Rücktritt
ausgeschlossen. Die Gewährleistungsrechte des Kunden entfallen, soweit ein Mangel darauf
beruht, dass der Kunde oder ein Dritter ohne Zustimmung von VOSS Datentechnik Produkte
verändert, unsachgemäß benutzt oder repariert hat oder Produkte nicht den VOSS
Datentechnik-Richtlinien gemäß installiert, betrieben und gepflegt worden sind. Als
Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als
vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen
daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Die
Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung der Ware. Garantien im Rechtssinne
erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
8. Haftungsbeschränkungen
VOSS Datentechnik haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass
VOSS Datentechnik deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht, und der
Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer
Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstrA?{uiert werden können.
Diese Beschränkung gilt auch für Schäden, die durch Anpassung an die Systemumgebung
entstehen. In diesen Fällen haftet VOSS Datentechnik nur nach den in dieser Ziffer
vorgesehenen Haftungsmaßstäben. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt
sich die Haftung von VOSS Datentechnik auf den nach der Art des Programms
vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei
leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von
VOSS Datentechnik. Gegenüber Unternehmern haftet VOSS Datentechnik bei leicht
fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Die vorstehenden
Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter
gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei VOSS Datentechnik zurechenbaren Körperund
Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab
Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn VOSS Datentechnik grobes Verschulden
vorwerfbar ist, sowie im Falle von VOSS Datentechnik zurechenbaren Körper- und
Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
9. Hinweis- und Kenntnisnahmebestätigung
Dem Kunden ist die Verwendung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
seitens VOSS Datentechnik bekannt. Er hatte die Möglichkeit, von ihrem Inhalt in
zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen.
10. Rechtswahl
Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem
Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss A?{des UN-Kaufrechts.
11. Gerichtsstand
Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, wird für sämtliche
Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen,
Hamburg als Gerichtsstand vereinbart. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen
Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt sind.
12. Ausfuhrbestimmungen
Der Kunde wird für den Fall des Exports der Produkte die deutschen und US-amerikanischen
und sonstige anwendbare (Re-) Exportbestimmungen beachten und seinen Kunden darauf
hinweisen, dass im Falle des (Re-) Exports die vorgenannten Aus- bzw.
Einfuhrbestimmungen gelten.
13. Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen
davon unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem
wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen
Interessen am nächsten kommen.
Stand vom Oktober 2003
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